In wenigen Schritten zur kostenlosen Überprüfung Ihres Bußgeldbescheids. Ein Bußgeldbescheid muss nicht das letzte Wort sein. Viele behördliche Messungen sind fehlerhaft – wir helfen Ihnen dabei, sich erfolgreich dagegen zu wehren. So einfach funktioniert’s:
1. Zustellung des Bußgeldbescheids
Ob als Fahrzeughalter oder Fahrer – der Bußgeldbescheid wird Ihnen in der Regel per Post zugestellt. Häufig erhalten Sie zuvor bereits einen Anhörungsbogen, in dem Sie zum Vorwurf Stellung nehmen können.
2. Fast jeder zweite Bescheid ist fehlerhaft
Erfahrungen zeigen: Rund die Hälfte aller Bußgeldbescheide enthalten Fehler – sei es durch formale Mängel oder technische Probleme bei der Messung. Ungültige Eichscheine, fehlerhafter Aufbau mobiler Blitzer oder nicht eingehaltene Herstellerangaben können eine Messung rechtsunwirksam machen.
3. Jetzt zählt die Frist: 14 Tage für den Einspruch
Nach Erhalt des Bescheids bleiben Ihnen nur 14 Tage Zeit, um gemäß § 67 OWiG Einspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingehen – und das möglichst präzise und rechtlich fundiert.
4. Online-Formular ausfüllen & Bescheid hochladen
Damit wir Ihren Fall schnell prüfen können, füllen Sie bitte unser Online-Formular aus. Hier genügen zunächst ein paar grundlegende Informationen. Falls Sie Ihren Bußgeldbescheid bereits vorliegen haben, laden Sie diesen direkt mit hoch oder schicken ihn uns per E-Mail.
Keine Sorge: Sollten einzelne Angaben fehlen, kann der beauftragte Anwalt diese später aus der Ermittlungsakte entnehmen.
5. Zügige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt
Nach Übermittlung Ihrer Daten stellen wir den Kontakt zu einem qualifizierten Verkehrsrechtsanwalt her. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung. Die Entscheidung, ob Sie das Mandat erteilen möchten, liegt selbstverständlich allein bei Ihnen.
6. Technische Analyse durch Sachverständige bei Bedarf
Zeigt sich bei der ersten Einschätzung ein erhöhtes Fehlerpotenzial, wird ein erfahrener Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik hinzugezogen. Gemeinsam mit dem Anwalt prüft er die Akte auf technische Schwachstellen. Falls notwendig, werden zusätzliche Messdaten oder Herstellerprotokolle analysiert – um die Genauigkeit der Messung nachvollziehbar zu hinterfragen.
7. Einspruch durch den Anwalt
Stellt sich die Prüfung als aussichtsreich heraus und Sie wünschen rechtliche Vertretung, legt der Anwalt fristgerecht Einspruch bei der Behörde ein. Eine Vollmacht Ihrerseits ist dafür erforderlich. Sollte der Fall nicht außergerichtlich geklärt werden können, ist gegebenenfalls auch eine gerichtliche Klärung notwendig – ebenfalls begleitet durch den Anwalt.
8. Ihr Vorteil: Kein Fahrverbot, kein Punkt, kein Bußgeld
Unser Ziel ist klar: Wir kämpfen für Ihr Recht. Wird der Bescheid erfolgreich angefochten, bleibt Ihnen nicht nur das Bußgeld erspart – auch Punkte im Fahreignungsregister oder ein drohendes Fahrverbot können abgewendet werden.
Hinweis: Unser Service ist für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich – erst wenn Sie sich für eine Vertretung durch den vermittelten Anwalt entscheiden, fallen ggf. Kosten an. Diese klären Sie transparent direkt mit dem jeweiligen Rechtsbeistand.
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